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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Stefan Dömelt M.A., Public Relations, Werbung und Social Media

Vorbemerkung

Diese Vertragsbedingungen stellen für Auftraggeber (oder Verwerter) meiner Leistungen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit dar, die im beraterischen, kreativen und künstlerischen Bereich die Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse bilden. Deshalb sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen der allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten hinausgehen.

1. Geltungsbereich

1.1.   Stefan Dömelt M.A. – nachstehend SD genannt – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware oder Leistung als anerkannt. Entgegenstehende oder von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SD hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SD in Kenntnis entgegen stehender oder von seinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

1.2.    Alle Vereinbarungen, die zwischen SD und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.3.   Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

2. Urheber- und Nutzungsrechte

2.1.   Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Deshalb bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Grundlage dafür ist das “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” vom 9. September 1965 in der Fassung vom 13. September 2003 (Bundesgesetzbl. I S. 1774). Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt SD als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

2.2.   Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) von SD sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3.   SD darf die von ihm entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

2.4.   Ohne Zustimmung von SD dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.5.   Die Werke von SD dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

2.6. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.

2.7.   Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von SD.

2.8.   Über den Umfang der Nutzung steht SD ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SD.

3. Honorar/Zahlungsbedingungen

3.1.   Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von SD.

3.2.   Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug innerhalb der von SD gesetzten Frist zu zahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles ebenfalls ohne Abzug innerhalb der von SD gesetzten Frist fällig.

3.3.   Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann SD Abschlagszahlungen verlangen.

3.4.   Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von SD. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3.5.   Bei verspäteter Zahlung ist SD berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug ab dem 31. Tag, Zinsen in Höhe von den jeweiligen banküblichen Zinsen und Mahnkosten in Höhe von 5,- Euro pro Mahnschreiben zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen.

3.6.   Die Bezahlung der unter 3. benannten Teilhonorare, Abschlagszahlungen und Forderungen hat ausschließlich per Banküberweisung oder – nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung – in bar zu erfolgen. Schecks werden zu diesem Zweck nicht akzeptiert.

3.7.    Für den Fall einer Auftragsstornierung stellt SD alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen und Kosten in Rechnung. Die Stornierung kann nur auf schriftlichem Wege erfolgen.

4. Zusatzleistungen

4.1.   Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2.   Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

5.1.   Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an SD zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2.   SD ist nicht verpflichtet, digitale Daten, die im Rahmen der Auftragserarbeitung erstellt werden, nach Auftragsabschluss zu archivieren.

5.3.   Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur und Produktionsüberwachung

6.1.   Vor Produktionsbeginn sind SD Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von SD nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist SD ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung

7.1.   Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von SD nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2.   Soweit SD auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

7.3.   Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an SD, stellt er SD von der Haftung frei.

7.4.   Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet SD dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben von SD gehört es, den Auftraggeber auf von ihm erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Kommunikationsmaßnahmen hinzuweisen.

8. Verzug

8.1.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die SD die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern – hat SD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen SD, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

8.2.   Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist SD berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

8.3.   Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Stefan Dömelt, Düsseldorf, 1. Januar 2023